FDP Solingen – Klarheit bei der Grundsteuer: CDU soll ihren Antrag zurückziehen

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Die FDP Solingen begrüßt, dass endlich Klarheit in die Diskussion um differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer gekommen ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat deutlich gemacht: Ein solcher Sonderweg ist rechtlich unzulässig. Damit ist auch klar, dass der von der CDU in Solingen erneut eingebrachte Antrag keine Grundlage mehr hat.

In den vergangenen Monaten hatte die CDU mehrfach gefordert, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze einzuführen. Die FDP Solingen hatte sich einer Prüfung dieses Vorschlags nicht verschlossen – allerdings immer unter der Voraussetzung, dass die Rechtslage noch offen war.

Mit der nun eindeutigen Entscheidung des Gerichts zeigt sich, wie richtig diese vorsichtige Haltung war. Kommunen, die bereits einen differenzierten Hebesatz eingeführt haben, müssen ihre Bescheide neu berechnen und nochmals versenden. Das bedeutet erheblichen Verwaltungsaufwand, zusätzliche Kosten und Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Nina Brattig, Fraktionsvorsitzende der FDP Solingen, erklärt: „Wir sind froh, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben. Solingen bleibt damit ein teurer und unnötiger Verwaltungsaufwand erspart. Das Urteil zeigt deutlich: Ein differenzierter Hebesatz ist nicht zulässig. Daher erwarten wir, dass die CDU ihren Antrag zurückzieht. Alles andere würde die Verwaltung belasten und niemandem etwas bringen.“

Für die FDP Solingen steht fest: Gute Kommunalpolitik braucht verlässliche Regeln und Entscheidungen auf solider Grundlage. Mit der nun vorliegenden Klarheit sollte Solingen sich auf rechtssichere und praktikable Lösungen konzentrieren – und nicht auf Modelle, die bereits vor Gericht gescheitert sind.